Konzept der Großen Kreisstadt Schkeuditz zur Öffnung von Außensportplätzen für die Wie-deraufnahme des Trainingsbetriebes für alle Schkeuditzer Sportvereine zum Infektions-schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2
- Grundlage
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusam-menhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 4. Mai 2020
- Allgemeinverfügung, Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 4. Mai 2020, Az.: 15-5422/13
- Die zehn Leitplanken des DOSB.
- Ziel
Diese Pandemielage ist eine Gefahr für die Gesundheit einer unbestimmten Anzahl von Per-sonen. Die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler und der ehrenamtlichen Trainer und Helfer hat absolute Priorität. Ziel ist eine Übertragung des Coronavirus zu vermeiden.
Die Nutzung der Außensportplätze kann deshalb zunächst nur für das kontrollierbare und den Hygienestandards entsprechende Training freigegeben werden.
- Verantwortlichkeit der Sportvereine (Nutzer und Pächter)
Die Vereinsvorsitzenden, der Vorstand, die Übungsleiter/Trainer oder sonstige Aufsichts-personen der Sportvereine sind für die Umsetzung der umfangreichen Hygienemaßnahmen verantwortlich.
- Pflichten der Sportstättennutzer
- Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen und drehen Sie sich am besten weg.
- Niesen und husten Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsor-gen.
- Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Menschen.
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
- Halten Sie die Hände vom Gesicht fern, vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
- Hygieneregeln
Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätten nicht betreten.
- Es darf nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren.
- Der Mindestabstand von 1,5 m (besser 2 m) zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trai-ningseinheit sowie in den Pausen einzuhalten.
- Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt.
- Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
- Umkleideräume und Duschen dürfen nicht benutzt werden.
- Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen ist auch in den Sanitärbereichen un-bedingt einzuhalten.
- Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen aus-gerüstet sein mit Flüssigseife. Zum Abtrocknen sind Einmalhandtücher zu verwenden.
- Nach dem Training sind die Toilettenlagen täglich zu reinigen.
- Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km/h ungefähr 5 m und für Läufer mit 14,4 km/h ca. 10 m.
- Enge Bereiche in den Sportanlagen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Die Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
- Die Sportstätten dürfen für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.
- Die Gastronomiebereiche, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
- Maßnahmen der Sportvereine und Pächter der Sportanlagen zur Besucherlenkung und Abstandshaltung
- Für alle Nutzer der Sportstätte ist durch die Aufsichtsperson eine Belehrung über die Verhal-tens- und Hygienestandards durchzuführen und zu protokollieren.
- Es sind Trainingsgruppen von maximal 5 Personen zu bilden.
- Es ist ein wöchentlicher aktualisierter Belegungsplan zu erstellen. Hierbei sind die verantwort-lichen Aufsichtspersonen und alle weiteren Personen jeweils namentlich aufzuführen.
- Kein Verweilen in Eingangs- und Durchgangsbereichen (Eltern, nächste Trainingsgruppe).
- Die Sportler betreten die Anlage einzeln.
- Es werden keine Hilfestellungen mit Körperkontakt durchgeführt.
- Die Ein- und Ausgänge sollten daher differenziert werden. Abholung durch die Eltern z. B. am Parkplatz.
- Nach dem Training sollten die Nutzer das Sportgelände sofort verlassen.
- Um Überschneidungen zu verhindern, sollten ausreichend Pausen zwischen den Trainings-einheiten eingeplant werden.
- Zusätzliche Empfehlungen
- Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen sollte auf die Aufstellung von Bänke und Tische ver-zichtet werden.
- In den Toilettenanlagen sollte ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht werden.
- Auf den Sportplätzen sollten zur Einhaltung der Distanzregeln entsprechende Hinweisschilder aufgestellt bzw. angebracht werden.
- Vor und nach der Betätigung im Freien sollten entsprechende Hygienemaßnahmen durch-geführt werden (Händewaschen).
- Auf- und Abbau benötigter Materialien sollte von festgelegten Personen mit Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch o. ä.) erfolgen.
- Es sollte möglichst Einzeltraining durchgeführt werden.
- Die Kleingruppen sollten sich immer aus denselben Sportlern und Trainern zusammensetzen.
- Die Sportler sollten, wenn möglich, ihre eigenen Sportgeräte, Materialien etc. nutzen.
Schkeuditz, 7. Mai 2020
Bergner
Oberbürgermeister