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Entwicklungskonzepte
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Entwicklungskonzepte in Schkeuditz.
Die Ersterwähnung von Schkeuditz in der Chronik des Thietmar von Merseburg als Pfarrkirche im Bistum Merseburg erfolgte im Jahr 981. Auf Grund von St. Alban als Weihenamen kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 968 die Schkeuditzer Kirche bereits entstanden war. Diese Kirche war eine Kapelle aus Holz und lag in der Nähe der Burg. Um 1200 entstand ein romanischer Bau, aus dem letztlich mit dem Umbau 1899 die jetzige Kirchenansicht entstand. Damit ist die Schkeuditzer Stadtkirche wohl das älteste erhaltene Denkmal in Schkeuditz.
In der Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen sind für Schkeuditz mit Erfassungsstand vom 09.07.2015 insgesamt 178 Denkmalobjekte aufgeführt.
Altscherbitz ist der Stadtteil mit der höchsten Denkmaldichte. Es finden sich aber in allen Stadt.- und Ortsteilen Denkmale wieder. Dazu gehören alle Kirche, Mühlen, Wohnhäuser und technische Denkmale, wie der Elster-Saale-Kanal.
Dazu zählt auch das Rittergut Kleindölzig, Am Kanal 4. Es gehörte Christian Wolff, der einer der bedeutenden deutschen Universalgelehrten, Juristen und Mathematiker, sowie einer der wichtigsten Philosophen der Aufklärung war.
Die Denkmalliste spiegelt die Entwicklung von Schkeuditz von dem Ackerbürgerstädtchen zu einer industriell geprägten Kleinstadt in Mitteldeutschland wider.
Die Aufzählung der Denkmale in Schkeuditz finden Sie hier:
Der Stadtrat hat am 14.12.2017 die Radverkehrskonzeption der Stadt Schkeuditz nach umfänglicher Diskussion in den Ausschüssen und Mitwirkung interessierter Bürger beschlossen.
Diese Konzeption baut auf das im Dezember 2014 vom Stadtrat verabschiedete Verkehrskonzept der Stadt auf. Darin ist bereits ein Radwegekonzept enthalten, dessen Datenlage sich in den letzten drei Jahren nicht verändert habe. Aufgrund der neuen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen muss dieses Konzept konkretisiert werden. Dieses Verkehrskonzept bildet die Grundlage der bereits erfolgten Umsetzungen wie Querungshilfen auf Straßen für Fußgänger und Radfahrer, sowie mehr ausgewiesene 30km/h- Zonen in Wohngebieten. Diese 30 km/h- Zonen sind Grundlage für einen sicheren Radverkehr in Wohngebieten.
- Radverkehrskonzeption
- Radverkehrskonzeption Anlage 3
- Radverkehrskonzeption Anlage 4
- Radverkehrskonzeption Anlage 5
- Radverkehrskonzeption Anlage 6
- Radverkehrskonzeption Anlage 7
- Radverkehrskonzeption Anlage 8
- Radverkehrskonzeption Anlage 9 Karte 1- Schkeuditz
- Radverkehrskonzeption Anlage 9 Karte 2 -Glesien
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 3 - Gerbisdorf
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 4 - Wolteritz
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 5 - Hayna
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 6 - Freiroda
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 7 - Radefeld
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 8 - Kursdorf
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 9- Kleinliebenau
- Radwegekonzeption Anlage 9 Karte 10 - Dölzig
- Radverkehrskonzeption Anlage 10
- Radverkehrskonzeption Anlage 11
- Radverkehrskonzeption Anlage 12
Das Verkehrskonzept der Stadt Schkeuditz aus dem Jahr 2001 wurde in zwei Stufen (Stufe 1 - Bereich Innenstadt; Stufe 2 - gesamtes Stadtgebiet) überarbeitet.
Die Stufe 1 wurde durch den Stadtrat am 05.09.2013 beschlossen und umfasste die Analyse der Verkehrsströme und Anlagen des ruhenden Verkehr mit dem Ziel, das vorhandene Verkehrsnetz zu bestätigen bzw. Vorschläge zur Optimierung zu unterbreiten.
Die Stufe 2 wurde durch den Stadtrat am 18.12.2014 beschlossen und umfasst die Erarbeitung von Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsnetzes mit den Schwerpunkten ÖPNV, Schülerverkehr und Radwegenetz auf der Ebene der Gesamtstadt.
Mit Ablauf des Bund-Länder-Sanierungsprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) wurde eine kleine Dokumentation erarbeitet, die die einzelnen Stationen von 20 Jahren Sanierung und Entwicklung darstellt und abschließend einen Ausblick auf die nächsten Jahre bietet. Diese Dokumentation ist hier zusehen.
Der Stadtrat hat am 11.12.2008 das Städtebauliche Entwicklungskonzept- Gesamtkonzept (SEKo) für die Stadt Schkeuditz in der Fassung vom 31.07.2008 als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage sowie Handlungsempfehlung für den Stadtrat und die Verwaltung beschlossen.
- Städtebauliche Entwicklungskonzept- Gesamtkonzept (SEKo)
- Lage im Raum
- Wohnbauformen
- Plangrenzen
- Kulturdenkmale
- Leerstand
- Rückbau Gebiet 1
- Seko Rückbau Gebiet 2
- Rückbau
- Gewerbe
- Radwegenetz
- Infrastruktur Schienen
- Schutzgebiete
- Parkanlagen / Grünflächen
- Kulturelle Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gebietstypen
- Leerstand Wehlitz
- Leerstand Innenstadt
- Leerrstand Papitz
- Leerstand Modelwitz
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Schkeuditz (Neuaufstellung 2018)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 die Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Schkeuditz 2018 als Handlungsleitfaden für den Stadtrat und die Verwaltung beschossen.
Resultierend aus der weiterhin sehr dynamischen Einzelhandelsentwicklung, die sich im Spannungsfeld zwischen veränderten Standortprofilen der Anbieter und gewachsener Handelsstrukturen bewegt sowie den bedeutsamen Wachstumsraten des Online Handels, verbunden mit einem forcierten Standortwettbewerb, der insbesondere auch den innerstädtischen Einzelhandel betrifft, machte sich die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) der Stadt Schkeuditz von 2008 erforderlich. Darüber hinaus waren die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplanes für den Freistaat Sachsen 2013 zu berücksichtigen.
Ziel der Fortschreibung des EZK ist es, eine fachlich determinierte Entscheidungsbasis für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in der Kernstadt und den Ortsteilen zu erarbeiten, welche aktuelle Anforderungen berücksichtigt. Damit entsteht Transparenz sowie Sicherheit für Inverstoren aber auch Rechtssicherheit für die Kommune. Die Neuaufstellung des EZK ist vor allem darauf gerichtet, dass zukunftsfähige, attraktive Einzelhandelsstrukturen gesichert bzw. herausgebildet werden, die ein attraktives Angebot für Einwohner und Besucher und damit die Zentralität und Kaufkraftbindung für Schkeuditz als Mittelzentrum sichern. Es schafft kein Baurecht für die ausgewiesenen Versorgungsbereiche, ist aber gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Der Stadtrat hat am 12.12.2013 das Integrierte Quartierskonzept (IQ) „Nördliche Teilkernstadt“ der Großen Kreisstadt Schkeuditz beschlossen. Im Mittelpunkt des IQ „Nördliche Teilkernstadt“ steht die angesichts der Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit der Energiewende notwendige Schwerpunktsetzung bei der Weiterführung der Stadtsanierung auf energetische Gesichtspunkte. Es wurden entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Schlüsselprojekte für die vier Schwerpunktbereiche des Quartiers herausgearbeitet. Im Ergebnis wurden die möglichen Energieeinspar- und CO2 - Minderungspotenziale bei Umsetzung der Maßnahmevorschläge aufgezeigt.
Bestand kommunale Gebäude
Maßnahmeblätter kommunale Gebäude
Energieeffizienz Maßnahmen kommunale Gebäude
Übergreifender Maßnahmekatalog
Förderprogramme KfW- Bankengruppe
Förderprogramme SAB
Übersichtsplan Layout 1
Abgrenzungsplan Layout 1
Eigentum kommunale Gebäude Layout 1
Wohnungsleerstand Layout 1
Strukturplan Layout 1
Baualter Layout 1
Bauzustand Layout 1
Energieversorgung Layout 1
Missstände IQM
Maßnahmen IQ
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Der Trafoturm Glesien ist als solcher seit Jahrzehnten nicht mehr im Betrieb.
Das Gebäude ist ortsbildprägend und steht unter Denkmalschutz. Um das örtliches Erscheinungsbild zu verbessern, ist eine umfassende Außensanierung mit Fördermitteln im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014- 2020 geplant.
Das Hauptaugenmerk liegt in der Sanierung und Erneuerung von Gebäudeteilen, bestehenden technischen Einrichtungen bleiben erhalten.
Die Nutzung des Turmes ist für den regionalen Naturschutz als Brut- und Niststätte heimischer Vogelarten /Schleiereule, Turmfalke) vorgesehen.
Der Fördermittelbescheid zur Sanierung des Trafo-Turmes Glesien ist am 20. Juni 2018 in der Stadtverwaltung eingegangen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen ((EPLR) 2014 2020 zu 100 % aus Mitteln der Europäischen Union.
Die Baumaßnahmen begannen am 15.07.2019
Die Baumaßnahme wurde am 02.10.2019 beendet
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