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Lärmaktionsplanung Schkeuditz/Sachsen
Nachfolgend erhalten Sie Informationen bzw. Material in PDF-Form zur Lärmaktionsplanung in Schkeuditz.
Erstellung des Lärmaktionsplanes Stufe 1 für die Große Kreisstadt Schkeuditz
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23.06.2010 den Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Schkeuditz - Stufe 1 Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen.
Der Lärmaktionsplan wurde auf der Grundlage der Auswertung der Lärmkarten für die Straßenabschnitte der A 14, A 9 und B 181 unter Einbeziehung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beratung in Arbeitsgruppen erstellt.
Wesentliche Inhalte des Lärmaktionsplanes – Stufe 1
Es wurden die folgenden drei Schwerpunktbereiche mit Lärmüberschreitungen festgestellt:
Schwerpunkt 1- Bereich der B 181 in Höhe Frankenheimer Straße
Schwerpunkt 2- Bereich der A 14, westliche Ortslage Freiroda
Schwerpunkt 3- Bereich der A 9, Ortslage Schkeuditz, Ermlitzer Straße/ Rosa- Luxemburg-Straße
und folgende Maßnahmen nach Kosten-Wirksamkeitsanalyse für die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung favorisiert:
Schwerpunkt 1- Bau Umgehungsstraße B 181
Schwerpunkt 2- Maßnahmepaket Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der A 14 auf einer Länge von 2.000m und Einsatz lärmmindernder Deckschichten auf der A 14 auf einer Länge von 2.oo0m
Schwerpunkt 3- Maßnahmepaket Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der A 9 auf einer Länge von 1.000m und Einsatz lärmmindernder Deckschichten auf der A 9 auf einer Länge von 1.oo0m.
Im Ergebnis der Lärmaktionsplanung wurden für die drei genannten Schwerpunkte die aufgezeigten Maßnahmepakete vorgeschlagen, die zur Reduzierung der hohen Verkehrsbelastung der umliegenden Bevölkerung führen könnten. Deren schrittweise Umsetzung wird die Stadt Schkeuditz beim Autobahnamt Sachsen und Straßenbauamt Leipzig, als zuständige Behörden und Planungsträger einfordern und in regelmäßigen Abständen anmahnen.
Lärmschutzaktionsplan Stufe 1.PDF
Der gesamte Lärmaktionsplan - Stufe 1, eine Darstellung des Plangebietes, eine Übersicht über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens sowie die Abwägungsgründe für die getroffenen Entscheidungen können auch in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Amt für Stadtentwicklung und Wirtschaft (Zimmer 3.05) Rathausplatz 7, 04435 Schkeuditz, während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Erstellung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 für die Große Kreisstadt Schkeuditz
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 28.01.2016 den Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Schkeuditz - Stufe 2: Hauptverkehrsstraßenabschnitte der A 14, A 9, B 181 und B 186 mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie Flughafen Leipzig/Halle mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wesentliche Inhalte des Lärmaktionsplanes – Stufe 2
Der Lärmaktionsplan wurde auf der Grundlage der Auswertung der Lärmkarten 2012/2013 und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie Einbeziehung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erstellt.
Im Ergebnis der Ermittlung der kumulativen Lärmbelastungen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr incl. Bodenlärm für 24 Stunden und die Nacht wurden die folgenden sechs Belastungsschwerpunkte (Hot-Spots) mit Überschreitung der Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung herausgearbeitet und mittels Lärmkennziffern (LKZ) nach Bönninghausen/Popp gewichtet.
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 1: Bereich R.-Koch-Straße/ Oststraße/ Herderstraße
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 2: Bereich Birkenweg im OT Radefeld
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 3: Bereich Rosenweg/Dahlienweg
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 4: Bereich B 181 / Frankenheimer Straße im OT Dölzig
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 5: Bereich Hauptstraße im OT Freiroda
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 6: Bereich Ermlitzer Straße/Rosa-Luxemburg-Straße.
Im Ergebnis der Lärmaktionsplanung wurden für die sechs genannten Belastungsschwerpunkte die in den Steckbriefen im einzelnen aufgezeigten konkreten Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Reduzierung der hohen Lärmbelastung der umliegenden Bevölkerung führen könnten.
Maßnahmenpakete
Zusammengefasst nach Lärmarten werden folgende Maßnahmen nach Kosten-Wirksamkeitsanalyse für die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung favorisiert:
Maßnahmenpaket 1 zur Reduzierung von Verkehrslärm
- Bau Umgehungsstraße B 181 (Handlungsträger LASuV- kurzfristig)
- Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge z.B. sog. OPA-Asphalte bei Fahrbahnsanierungen (Handlungsträger LASuV - mittelfristig)
- Einführung Tempolimit (Handlungsträger LASuV - langfristig)
Maßnahmenpaket 2 zur Reduzierung von Bahnlärm
- Errichtung einer 1.000 m langen Lärmschutzwand südlich der S-Bahntrasse mit einer Höhe von 3,0 m im Bereich der Kernstadt - Oststraße (Handlungsträger Stadt- langfristig)
- Errichtung einer 900 m langen Lärmschutzwand südlich der S-Bahntrasse mit einer Höhe von 3,0 m im Stadtbereich Papitz (Handlungsträger Stadt - langfristig)
- Stufenweise Einführung LL-Sohle und K-Sohle (Flüsterbremsen) an Güterzügen, Besohlte Schwellen, Unterschottermatten, besonders gepflegtes Gleis, Verminderung Rollgeräusche, ortsfeste niedrige Schallschutzwände in Gleisnähe, Schienenstegdämpfer und Schienenabschirmungen, hochelastische Schienenbefestigungen, Realisierung Langsamfahrstrecke für Güterzüge in der Nacht (Handlungsträger Bahn - mittel- und langfristig)
- Lärmminderung durch Lärmschutzwald südlich der S-Bahntrasse zwischen Altscherbitzer Straße und Stadtbereich Modelwitz (Handlungsträger Flughafen, die Städte Leipzig und Schkeuditz – kurzfristig)
Maßnahmenpaket 3 zur Reduzierung von Flug- und Bodenlärm
- Realisierung eines deutlich lärm- und zeitabhängigen Startgeldes (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Optimierung der Bahnverteilung nachts: Flüge nach Norden von nördlicher Startbahn (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Optimierung der Bahnverteilung tags: zur Vermeidung der Südabkurvung über Radefeld Start von Flügen nach Süden von der Südbahn aus (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Keine Triebwerksprobeläufe außerhalb des Triebwerksprobelaufstandes (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Verlegung von Flügen besonders lauter Fluggeräte aus den Randzonen der Nacht auf den Tag (Handlungsträger Flughafen – mittelfristig)
- Zügige Durchführung der ausstehenden passiven Schallschutzmaßnahmen (Hand-lungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Keine weitere Ausdehnung des Nachtschutzgebietes zulassen, d.h. dass keine weiteren baulichen Entwicklungen, die eine Zunahme der flughafenbedingten Nachtlärmbelastung erwarten lassen, genehmigt werden sollen (Handlungsträger Flughafen – langfristig)
- Keine Erweiterung des Flughafen-Vorfeldes in östliche Richtung (Handlungsträger Flughafen – mittelfristig)
- Keine Erweiterung der Gewerbe in östliche Richtung, ausgenommen Gebäude mit Lärmschutzfunktion (Handlungsträger Flughafen – mittelfristig)
- Umrüstung Breitbandtonrückfahrwarner im Flughafenbereich (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Lärmminderung durch Lärmschutzwald südlich der S-Bahntrasse zwischen Altscherbitzer Straße und Stadtbereich Modelwitz (Handlungsträger Flughafen, die Städte Leipzig und Schkeuditz – kurzfristig)
Die Maßnahmevorschläge stellen einen abgestimmten Forderungskatalog der Stadt Schkeuditz dar. Deren schrittweise Umsetzung wird die Stadt bei den zuständigen Behörden und Planungsträger einfordern und in regelmäßigen Abständen anmahnen. Spätestens im Turnus von 5 Jahren soll eine Überprüfung des Umsetzungsgrades als Teil der Lärmaktionsplanung erfolgen.
Weiterführende Informationen
- lap_Schkeuditz_Stufe_2_Textteil.pdf
- lapAnl.1_Steckbrief HotSpot 1.pdf
- lapAnl.1_Steckbrief HotSpot 2.pdf
- lapAnl.1_Steckbrief HotSpot 3.pdf
- lapAnl.1_Steckbrief HotSpot 4.pdf
- lapAnl.1_Steckbrief HotSpot 5.pdf
- lapAnl.1_Steckbrief HotSpot 6.pdf
- lapAnl.2.1_NiederschriftAuftaktveranstaltung130813.pdf
- lapAnl.2.2_NiederschriftAG110913.pdf
- lapAnl.2.3_NiederschriftAG161013.pdf
- lapAnl.2.4_NiederschriftAG041114.pdf
- lapAnl.2.5_NiederschriftAG130115.pdf
- lapAnl.2.6_NiederschriftAG210415.pdf
- lapAnl.3_Abwägungstabelle201115.pdf
Wesentliche Inhalte des Lärmaktionsplanes – Stufe 3
Der Lärmaktionsplan wurde auf der Grundlage des vorliegenden Lärmaktionsplanes der Stufe 2 vom November 2015 sowie der Auswertung der Lärmkarten 2017 und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie Einbeziehung der von der Planung berührten Behörden erstellt.
Im Ergebnis der Ermittlung der kumulativen Lärmbelastungen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr incl. Bodenlärm für 24 Stunden und die Nacht wurden die folgenden fünf Belastungsschwerpunkte (Hot-Spots) mit Überschreitung der Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung herausgearbeitet und gewichtet.
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 1: Bereich R.-Koch-Straße/ Oststraße/ Herderstraße
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 2: Bereich Birkenweg im OT Radefeld
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 3: Bereich Rosenweg/Dahlienweg
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 4: Bereich B 181 / Frankenheimer Straße im OT Dölzig
Hot-Spot der Lärmbelastung Nr. 5: Bereich Hauptstraße im OT Freiroda
Im Ergebnis der Lärmaktionsplanung wurden für die fünf genannten Schwerpunkte die in den Steckbriefen im einzelnen aufgezeigten konkreten Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Reduzierung der hohen Lärmbelastung der umliegenden Bevölkerung führen könnten. Der Erfüllungsstand 2018 im Vergleich zu 2015 ist dargestellt.
Für die Lärmarten werden zusammengefasst folgende Maßnahmen nach Kosten-Wirksamkeitsanalyse für die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung favorisiert:
Maßnahmenpaket 1 zur Reduzierung von Verkehrslärm an Autobahnen und Bundesstraßen:
- Bau Umgehungsstraße B 181 (Handlungsträger LASuV- kurzfristig)
- Unterstützung der Petition zum Verbot von Kraftfahrzeugen über 12 Tonnen (zulässige Gesamtmasse) in der Innenstadt Bereich B 186-Mühlstraße der Stadt Schkeuditz (Handlungsträger Stadt – kurzfristig)
Maßnahmenpaket 2 zur Reduzierung von Bahnlärm:
- Einforderung von Maßnahmenvorschlägen gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) – trotz 400 von gesundheitsgefährdendem Lärm Betroffener im Schkeuditzer Stadtgebiet wurden im Lärmaktionsplan Teil A und Teil B des EBA keine Maßnahmen geplant (Handlungsträger Stadt – kurzfristig)
- Errichtung einer 1.000 m langen Lärmschutzwand südlich der S-Bahntrasse mit einer Höhe von 3,0 m im Bereich der Kernstadt - Oststraße (Handlungsträger Stadt- langfristig)
- Errichtung einer 900 m langen Lärmschutzwand südlich der S-Bahntrasse mit einer Höhe von 3,0 m im Stadtbereich Papitz (Handlungsträger Stadt - langfristig)
- Stufenweise Einführung LL-Sohle und K-Sohle (Flüsterbremsen) an Güterzügen, Besohlte Schwellen, Unterschottermatten, besonders gepflegtes Gleis, Verminderung Rollgeräusche, ortsfeste niedrige Schallschutzwände in Gleisnähe, Schienenstegdämpfer und Schienenabschirmungen, hochelastische Schienenbefestigungen, Realisierung Langsamfahrstrecke für Güterzüge in der Nacht (Handlungsträger Bahn - mittel- und langfristig)
Maßnahmenpaket 3 zur Reduzierung von Flug- und Bodenlärm:
- Realisierung eines deutlich lärm- und zeitabhängigen Startgeldes (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Optimierung der Bahnverteilung nachts: Flüge nach Norden von nördlicher Startbahn (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Optimierung der Bahnverteilung tags: zur Vermeidung der Südabkurvung über Radefeld Start von Flügen nach Süden von der Südbahn aus (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Keine Triebwerksprobeläufe außerhalb des Triebwerksprobelaufstandes (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Verlegung von Flügen besonders lauter Fluggeräte aus den Randzonen der Nacht auf den Tag (Handlungsträger Flughafen – mittelfristig)
- Zügige Durchführung der ausstehenden passiven Schallschutzmaßnahmen (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Keine weitere Ausdehnung des Nachtschutzgebietes zulassen, d.h. dass keine weiteren baulichen Entwicklungen, die eine Zunahme der flughafenbedingten Nachtlärmbelastung erwarten lassen, genehmigt werden sollen (Handlungsträger Flughafen – langfristig)
- Keine Erweiterung des Flughafen-Vorfeldes in östliche Richtung (Handlungsträger Flughafen – mittelfristig)
- Keine Erweiterung der Gewerbe in östliche Richtung, ausgenommen Gebäude mit Lärmschutzfunktion (Handlungsträger Flughafen – mittelfristig)
- Umrüstung Breitbandtonrückfahrwarner im Flughafenbereich (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
- Lärmminderung durch Lärmschutzwald südlich der S-Bahntrasse zwischen Altscherbitzer Straße und Stadtbereich Modelwitz (Handlungsträger Flughafen, Städte Leipzig und Schkeuditz – kurzfristig)
- Lärmminderung durch Schallschutzwand/-wall westlich der Ortslage Freiroda auch im Zusammenhang mit Gewerbeentwicklung (Handlungsträger Flughafen – kurzfristig)
Die Maßnahmenvorschläge stellen einen abgestimmten Forderungskatalog der Stadt Schkeuditz dar. Deren schrittweise Umsetzung wird die Stadt bei den zuständigen Behörden und Planungsträger einfordern und in regelmäßigen Abständen anmahnen. Spätestens im Turnus von 5 Jahren soll eine Überprüfung des Umsetzungsgrades als Teil der Lärmaktionsplanung erfolgen.
Anlage 4: Maßnahmekatalog Fluglärm
Anlage 5: Argumentationspapier Fluglärmkommission
Der Lärmaktionsplan 2018 - Stufe 3, eine Darstellung des Plangebietes, eine Übersicht über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens sowie die Abwägungsgründe für die getroffenen Entscheidungen werden in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung (Bürgeramt, Zimmer 3.01) Rathausplatz 7, 04435 Schkeuditz, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Information über die Lärmkartierung 2017 Hauptverkehrsstraßen und Flughafen Leipzig/Halle für die Große Kreisstadt Schkeuditz nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Die EG-Richtlinie 2002/49/WG verfolgt mit der europaweiten einheitlichen Bestandsaufnahme von Umgebungslärm in Lärmkarten das Ziel, Lärmaktionspläne (Maßnahmenpläne) als gemeinsames Konzept zu entwickeln, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder sie zu verringern.
Gemäß § 47c BImSchG sind in zwei Stufe die Geräuschbelastungen in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen, wie folgt zu erfassen:
- Stufe 1: bis 30.06.2007 für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und für Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr
- Stufe 2: bis 30.06.2012 für Ballungsräume ab 100.000 Einwohnern, für Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und
- mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Stichtag für die aktuelle Überprüfung der Lärmkarten 2017 ist der 30.06.2017.
Zuständig für die Kartierung der Ballungsräume, der Hauptverkehrsstraßen, der Flughäfen (§ 47c Abs. 1 BImSchG) und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen (§ 47d Abs. 1 BImSchG) sind im Freistaat Sachsen die Gemeinden, für die Haupteisenbahnstrecken das Eisenbahn- Bundesamt. In diesem Zusammenhang wurden die Lärmkarten zum Stichtag 30.06.2017 für die Straßenabschnitte der A 14, der A 9, der B 181 und der B 186 und die Lärmkarten 2017 für den Flughafen Leipzig/Halle fristgerecht erstellt und im Internet veröffentlicht (siehe Link).