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Fluglärm
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Nachfolgend finden Sie alle Details zum Thema Fluglärm
Für Verkehrsflughäfen wird nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine Kommission gebildet, welche die Genehmigungsbehörde des Flughafens sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die zuständige Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät.
Die Fluglärmkommission am Flughafen Leipzig/Halle ist ein Gremium, dem zurzeit 21 Mitglieder angehören. Die Mitglieder der Kommission werden von der Genehmigungsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, berufen.
Die Kommission trifft sich regelmäßig im März und November jeden Jahres, bei Bedarf auch öfter.
Die Kommission ist über alle anstehenden Maßnahmen zum Lärmschutz zu unterrichten.Sie kann selbst Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm vorschlagen. Diese Vorschläge besitzen keinen
verpflichtenden, sondern empfehlenden Charakter. Halten die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung oder die Flugsicherungsorganisation die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so müssen sie dies der Kommission unter Angabe der Gründen mitteilen.
Die aktuellen Informationen der Fluglärmkommission finden Sie hier:
Der Betrieb am Flughafen Leipzig/Halle erzeugt durch die Lage des Flughafens mitten in Schkeuditz erhebliche Konflikte zwischen dem Ruhebedürfnis der Anlieger- insbesondere dem Anspruch auf Nachtruhe und den Interessen des Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktors Flughafen.
Nachtflugbeschränkungen existieren nur für den Passagierverkehr, nicht für den Frachtverkehr.
Auf Grund der zu erwartenden hohen Belastungen für die Anwohner hat das Regierungspräsidium Leipzig (jetzt Landesdirektion Leipzig) im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 mit seiner Di-mensionierung von 214 km² das umfassendste Nachtschutzgebiet der Bundesrepublik festgesetzt. In seinem Urteil vom 09.11.2006 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der bauliche Schallschutz großzügig festgelegt und das zu Grunde liegende Lärmschutzkonzept das bundesweit anspruchsvollste sei. Der Flughafen arbeitet intensiv daran, das Schallschutzprogramm umzusetzen.
Die in den Schutzgebieten des Flughafens Leipzig/Halle liegenden Grundstückseigentümer haben bereits zahlreich davon Gebrauch gemacht, Anträge auf Schallschutzmaßnahmen zu stellen bzw. ist deren Umsetzung bereits erfolgt.
Grundstückseigentümer, die in den Schutzgebieten liegen und von ihrem Recht noch nicht Gebrauch gemacht haben, können ihre Anträge von der Stabsstelle Lärm- und Umweltschutz am Flughafen Leipzig/Halle, P.O.B. 1 in 04029 Leipzig erhalten und diese wieder dorthin richten.
Dennoch fühlen sich sehr viele Anwohner durch den Flug- und Bodenlärm, vor allem in den Nachtstunden, stark belästigt. Zahlreiche Briefe, E-mails, Faxe und Anrufe - ein große Anzahl davon formularmäßig - erreichen das Rathaus. Die Beschwerden, Anzeigen etc. sind unterschiedlicher Art und fallen in die Zuständigkeit verschiedener Behörden und Körperschaften. Dementsprechend wurden die Schreiben zuständigkeitshalber weitergeleitet:
Schreiben von Bürgern, die einen unzulässigen Lärm und damit sinngemäß eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) anzeigten, wurden an das Landratsamt Nordsachsen, Dezernat IV (Umwelt), Dr.-Belian-Straße 4 in 04838 Eilenburg weitergeleitet, da dieses für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten zuständig ist.
Bürger, die sich in Folge von Lärm in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt fühlten, wurden darauf hingewiesen, dass für Anzeigen wegen Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch StGB) jede Poli-zeidienststelle zuständig ist. Das Polizeirevier Schkeuditz hat seinen Sitz am Markt 2 in Schkeuditz.
Schreiben von Bürgern, die das Ziel verfolgen, nachträglicher Schallschutzmaßnahmen zum Planfeststel-lungsbeschluss für das Vorhaben Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld zu erwirken, wurden an die Landesdirektion Leipzig (ehemals Regierungspräsidium Leipzig), Referat 14, Braustraße 2 in 04107 Leipzig weitergeleitet, da diese nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) hierfür zuständig ist.
Schreiben von Bürgern, die die Nichteinhaltung von Flugrouten oder Direktüberflüge ihrer Grundstücke anzeigten, wurden an die Stabsstelle Lärm- und Umweltschutz am Flughafen Leipzig/Halle, P.O.B. 1 in 04029 Leipzig weitergeleitet, da dort eine Sammlung und Prüfung solcher Schreiben erfolgt und anschließend umfassend die Fluglärmkommission informiert wird.
Sind in Schreiben mehrere Anliegen verfolgt worden, sind die Schreiben entsprechend kopiert und an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet worden. Die Weiterleitung erfolgte und erfolgt durch die Stadtverwaltung von Amts wegen ohne Prüfung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Vorbringens. Es ist auch möglich sich direkt an die jeweils zuständigen Stellen zu wenden.
Gemäß § 19 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 20 G v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631, ist der Flughafen Leipzig/Halle im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet, auf dem Flughafen und in dessen Umgebung Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben.
Der Flughafen hat gemäß Planfeststellungsbeschluss Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 04.11.2008 für beide Start- und Landebahnen eine Auswertung auf der Grundlage der Dosis-Wirkungs-Beziehung des DLR (eine Aufwachreaktion pro Nacht), dem Kriterium 1 x 80 dB(A) und dem Kriterium zur Gewährleistung des Wiedereinschlafens für das Jahr der Inbetriebnahme und das nachfolgende volle Kalenderjahr, also Ende 2009, unaufgefordert der Planfeststellungsbehörde vorzulegen. Nach Prüfung und Auswertung entscheidet die Planfeststellungsbehörde, ob das Nachtschutzgebiet und die getroffene Anordnungen ergänzt werden müssen.
Auf Grund der zahlreichen Beschwerden will der Flughafen früher Ergebnisse liefern.
Deshalb sind bereits seit Januar 2008 10 stationäre Messstellen in der Umgebung des Flughafens in Betrieb. Die Standorte wurden mit der Fluglärmkommission am Flughafen Leipzig/Halle abgestimmt.
In Schkeuditz befinden sich drei stationäre Messstellen:
• in der Milanstraße 4c im Ortsteil Radefeld
• in der Spielstraße 2 im Ortsteil Wolteritz
• in der Eschenbreite in Modelwitz (Fotos)
Eine mobile Messstelle ist seit August 2008 in Schkeuditz/Papitz in der Martin-Niemöller-Straße in Betrieb.
Die kontinuierlich laufenden Messungen werden zeigen, wie groß die Abweichungen zu den prognostizierten Werten an den einzelnen Standorten sind. Der Flughafen prüft anhand der korrelierten Fluglärmmessungen, die durch den Abgleich mit den Flugspuraufzeichnungen der Deutschen Flugsicherung dem emittierten Schallereignis zugeordnet werden können, die Lärmsituation an den stationären und mobilen Messstellen.
Seit November 2007 ist außerdem eine Bodenlärmmessstation des Landesamtes für Umwelt und Geologie im Bereich des erweiterten Nachtschutzgebietes südlich der DHL im Einsatz.
Der Stadtrat hat die Überprüfung festgesetzter Schutzziele aus dem Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld in seiner Sitzung am 10.7.2008 beschlossen. Zur Umsetzung des Beschlusses hat im Auftrag der Stadtverwaltung der Gutachter Herr Harnisch einen Bericht erstellt, in dem die den Lärmschutz betreffenden Schutzziele hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und der Auswirkungen auf die Betroffenen erläutert werden.
Gutachten Schutzziele Flughafen Schkeuditz
Die Unterlagen wurden durch den Gutachter im Technischen Ausschuss am 12.01.2010 sowie im Rahmen der Einwohnerversammlung am 02.02.2010 vorgestellt. Eine Zusammenfassung des Vortrages finden Sie hier:
Die Fluglärmmessung mit der mobilen Messstelle der Flughafen Leipzig/Halle GmbH in Schkeuditz
Bereich Papitz wurde auf Anforderung der Stadt Schkeuditz sowie in Abstimmung mit der Fluglärmkommission
durchgeführt.