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Förderprogramme
An dieser Stelle finden Sie aktuelle Förderangebote für Unternehmen und Gründer
Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden Mitarbeiter befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die Digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe (3-499 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Antragstellung, Niederlassung in Deutschland).
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist nach der Größe des Unternehmens gestaffelt:
Das antragsberechtigte Unternehmen stellt den Förderantrag über ein elektronisches Antragsformular.
Das Antragstool wird ab dem 7. September 2020 unter www.bmwi.de/digital -jetzt freigeschaltet
Die Förderung soll Gründerinnen und Gründer dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in Bezug auf neue innovative Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und in eine tatsächliche Gründung münden lassen. Als innovativ gilt eine Geschäftsidee, wenn sie die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial beinhaltet oder eine Neuerung umfasst, die zum Beispiel eine wesentliche Verbesserung eines Produkts oder einer Dienstleistung mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft.
Um die regionale Wirtschaft in Sachsen zu fördern, sind Investitionen vor Ort unerlässlich. Nur dadurch können die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden. Die Investitionsvorhaben sollen so zur Verbesserung der Einkommenssituation und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
Mit dem Zuschuss zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur unterstützen wir Unternehmen beispielsweise dabei, in neue Wirtschaftstätigkeiten, in die Änderung ihres Produktionsprozesses oder in den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten zu investieren. Zuschüsse können sowohl kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch unter gewissen Voraussetzungen (z. B. im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte) große Unternehmen erhalten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand.
KMU-innovativ ist in Technologiefeldern gestartet, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind: Elektronik und autonomes Fahren, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Mensch-Technik-Interaktion, Photonik und Quantentechnologien, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. An zwei Stichtagen im Jahr werden alle bis dahin eingereichten Projektskizzen bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils zum 15. April und 15. Oktober.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern.
Dadurch kann ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen geleistet werden.
Neben Unternehmen sind auch Privatpersonen und Vereine antragsberechtigt.
Mehr Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU)
Mit dem neuen Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro.
Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April 2021 bis Ende des Jahres stellen.
Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.
Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im "Windhundverfahren" bewilligt.
Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, richtet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Förderprogramme in diesem Bereich neu aus.
Modul 1: Querschnittstechnologien
In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert.
Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse,
d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Seit dem Frühjahr 2016 unterstützen rund 180 sogenannte „Willkommenslotsen“ bundesweit vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei allen Fragen rund um die Integration von Geflüchteten in Ausbildung, Praktikum oder Beschäftigung. Die Willkommenslotsen suchen die Betriebe vor Ort auf, sensibilisieren für das Thema „Fachkräftesicherung“ und beraten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie schlagen interessierten Unternehmen geeignete Bewerber/innen aus dem Kreis der Geflüchteten vor und unterstützen individuell bei bürokratischen und praktischen Fragestellungen – z. B. wie der neue Mitarbeiter an seinem ersten Arbeitstag in den Betrieb findet. Darüber hinaus informieren sie über regionale und nationale Förder- und Unterstützungsangebote und helfen bei den notwendigen Formalitäten. Damit die betriebliche Integration der Geflüchteten auch nachhaltig gelingt, arbeiten die Lotsen vor Ort mit einem breiten Netzwerk von relevanten Akteuren zusammen und helfen auch bei der Etablierung und Weiterentwicklung einer betrieblichen Willkommenskultur.
Am 1. Dezember 2020 hat das sächsische Kabinett die neue Richtlinie Lastenfahrrad beschlossen. Darüber fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf 1.500 Euro.
Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm ermöglichen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses.
Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.