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Corona Maßnahmen des Freistaates Sachsen und des Landkreises Nordsachsen
Neu ab 11. Januar 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Sächsische Kabinett am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 wurden dabei berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen die Infektionszahlen senken und die Dynamik der Corona-Pandemie eindämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.
Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar 2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung weiter.
Was wurde neu geregelt?
Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen: Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln wahrzunehmen und die Auslastung von Bussen und Bahnen auf ein Minimum zu beschränken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.
Ausgangsbeschränkungen gelten weiter
Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.
Schulen, Internate und Kindertagesstätten weiter geschlossen
Die neue Corona-Schutz-Verordnung sieht auch vor, dass Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 7. Februar 2021 weiter geschlossen bleiben. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar 2021 wieder besuchen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschule (Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
⇒NEU: Verordnung vom 08. Januar 2021
⇒Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher
Info vom 08.01.2021:
Sächsische Impfzentren gehen am Montag in Betrieb
In Sachsen werden die Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten am kommenden Montag, 11. Januar, ihren Betrieb aufnehmen, da nun kontinuierlich, allerdings weiter nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung stehen wird.
Zunächst werden dort Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.). Der Freistaat hat bislang 68 250 Impfdosen für 34 125 Personen geliefert bekommen.
Gemäß der Absprache der Gesundheitsministerkonferenz wird 50 Prozent des gelieferten Impfstoffes für die nötige zweite Impfung zurückgelegt. Über die Hälfte der Impfdosen (38 025 Dosen) wurden an die Krankenhäuserausgeliefert, die in eigener Verantwortung ihr Personal impfen. Dies entspricht der priorisierten Zahl der Klinik-Beschäftigten von 19 000Personen.
Dort ist die Lage besonders dramatisch. Der Rest steht mobilen Impfteams für die Pflegeeinrichtungen sowie ab Montag den Impfzentren zur Verfügung.
Für den Januar sind für den Freistaat insgesamt 102 375 Impfdosen für 51187 Personen durch den Bund angekündigt. Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Uns ist eine kontinuierliche Impfung wichtig, täglich und auch über die Feiertage. Dies haben wir so umgesetzt. Hätten wir sofort die Impfzentren geöffnet, hätten diese, wie woanders geschehen, nach kurzer Zeit wieder schließen müssen, weil der Impfstoff-Nachschub fehlte. Daher haben wir uns für diesen Weg entschieden.«
Geimpft wird seit dem 27.Dezember durch mobile Teams in Pflegeeinrichtungen sowie das Personal in Krankenhäusern. Diese führen die Impfungen selbst durch.
Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. In die Gruppe der höchsten Priorität fallen in Sachsen etwa 457 000 Menschen. Nach der zeitiger Planung ist davon auszugehen, dass bis Ende Januar etwa 18 Prozent der Priorisierungsgruppe 1 geimpft werden kann.
Kalkuliert wird ab kommender Woche pro Tag sachsenweit mit bis zu 2800 Impfungen. Die Zahl der geplanten Impfdosen für die mobilen Teams und Impfzentren in Landkreisen orientiert sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl.
Jedes Impfteam kann täglich in den Landkreisen 100 Impfdosen verimpfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die restlichen Dosen gehen in die Impfzentren.
Nach derzeitiger Kalkulation werden jedem Impfzentrum je nach Bevölkerungsanteil des Landkreises zunächst 50 bis 230 Impfdosen pro Tag zugeteilt. Trifft mehr Impfstoff ein, kann dieser jederzeit in das Systemeingespeist werden.
Am kommenden Montag soll die Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine online starten. In Kürze wird auch eine Hotline für Terminbuchungen geschaltet.
Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden.
Es wird rechtzeitig über die Details informiert. Im Fokus stehen zunächst über 80-Jährige, die einen Termin im Impfzentrumwahrnehmen können.
Staatsministerin Köpping: »Hier appelliere ich auch an die Solidarität und Unterstützung durch Angehörige, wenn es um die Terminvereinbarung und Anfahrt zum Impfzentrum geht.« Auch für wenig mobile über 80-Jährige, die nicht in ein Impfzentrum kommen können, wird es eine Lösung geben. Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten.
Hintergrund: Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet ,der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird.
Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig. Die Impfzentren selbst sollen täglich geöffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden.
Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstreckenausgestattet werden. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden.
Weitere ortsnahe Filialen der Impfzentren sollen in Absprache mit den Landkreisen eingerichtet werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Derzeit ist dies noch nicht möglich.
Höchste Priorität bei der Corona-Schutz-Impfung haben laut Impfverordnung des Bundes:
• über 80-Jährige• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einemhohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).
Neue Verordnung des Freistaats: Landrat hebt Allgemeinverfügung auf
Nordsachsens Landrat Kai Emanuel hebt die Allgemeinverfügung vom 30. November 2020 über besondere Corona-Schutzmaßnahmen im Landkreis zum 14. Dezember 2020 wieder auf. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen am selben Tag gelten landesweit einheitliche Regeln, welche die bisherigen Bestimmungen deutlich verschärfen und die Allgemeinverfügung erübrigen.
Nachdem der Landkreis Nordsachsen seit dem 24. November 2020 ununterbrochen den Inzidenzwert von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten hatte, war die Anordnung spezieller Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung des Landrats erforderlich geworden. Am 10. Dezember 2020 lag der Landkreis nach Statistik des Robert-Koch-Instituts erstmals über dem Inzidenzwert 300, drei Tage später - am dritten Adventssonntag – bei 314,6.
⇒https://www.landkreis-nordsachsen.de/infos_zum_corona_virus.html
Nordsachsen überschreitet Inzidenzwert 300 den fünften Tag in Folge
Nordsachsen hat fünf Tage in Folge den Inzidenzwert von mehr als 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Die seit 14. Dezember 2020 gültige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen schreibt für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe vor, Versammlungen auf eine Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen zu begrenzen.
Maßgeblich für die Bewertung sind die täglich vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Inzidenzwerte für die Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Für Nordsachsen sahen diese in den vergangenen Tagen wie folgt aus:
Datum |
Inzidenzwert RKI für Landkreis Nordsachsen |
|
12.12.2020 | 349,4 | 1. Tag |
13.12.2020 | 314,6 | 2. Tag |
14.12.2020 | 382,3 | 3. Tag |
15.12.2020 | 320,1 | 4. Tag |
16.12.2020 | 410,1 | 5. Tag |
Stand heute (16.12.20) hat der Landkreis Nordsachsen nach aktuellem Lagebericht des RKI erstmals auch die 400er Marke überschritten. Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen gilt seit Montag (14.12.20) im Freistaat Sachsen und seit heute (16.12.20) im gesamten Bundesgebiet ein sogenannter harter Lockdown zur Eindämmung der Pandemie.
Corona-Lockdown: Drei Wertstoffhöfe in Nordsachsen bleiben geöffnet
Auch während des bundesweit harten Corona-Lockdowns bleiben in Nordsachsen drei Wertstoffhöfe für Privathaushalte und Gewerbetreibende zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Dabei handelt es sich um die Betriebshöfe Torgau (für den Raum Torgau), Rechau/Zöschau (für den Raum Oschatz) und den Wertstoffhof Spröda (für den Raum Delitzsch-Eilenburg).
Die Wertstoffhöfe in Bad Düben, Taucha, Schkeuditz/Radefeld und Lissa sind hingegen zunächst bis 10. Januar 2021 geschlossen. „Die starke Zunahme des Infektionsgeschehens spiegelt sich auch in den Entsorgungsunternehmen wider, wo die Personaldecke immer dünner wird“, sagt der zuständige Dezernent Dr. Eckhard Rexroth. „Vorrang hat natürlich die Absicherung der Müllabfuhr. Trotzdem wollen wir das Serviceangebot der Wertstoffhöfe zumindest an drei Standorten aufrechterhalten, die sich über die Fläche des Landkreises verteilen. Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung lässt das auch nach den Bund-Länder-Beschlüssen zu.“
Für aktuelle Informationen zur Müllentsorgung empfiehlt der Umweltdezernent, die Abfall-App des Landkreises zu nutzen. Diese kann in den bekannten Stores unter „AbfallApp Abfall+“ kostenfrei heruntergeladen werden - danach „Landkreis Nordsachsen“ auswählen, im Menüpunkt „Einstellungen“ die eigene Adresse eingeben und auf welche Weise man an Termine erinnert werden will. Unter „News und Aktuelles“ bleiben Nutzer zudem immer auf dem Laufenden. Aktuelle Meldungen für den jeweiligen Ort sind gleichfalls als Push-Nachrichten erhältlich.
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