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Bauen in Schkeuditz
Allgemeine Informationen zu Bauvorhaben
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Schkeuditz ist das Bauordnung- und Planungsamt im Landratsamt Nordsachsen (Untere Bauaufsichtsbehörde).
Postadresse:
Landratsamt Nordsachsen
Bauordnungs- und Planungsamt
04855 Torgau
Besucheradresse:
Landratsamt Nordsachsen
Bauordnungs- und Planungsamt
Dr.-Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
Tel.: 03421 758-0
Ansprechpartner für Bauvorhaben in der Kernstadt Schkeuditz und im Gebiet des Flughafens Leipzig/ Halle: Herr Voigt
03421-758-3141
⇒stefan.voigt@lra-nordsachsen.de
Ansprechpartnerin Bauvorhaben in allen Schkeuditzer Ortsteilen (Dölzig, Kleinliebenau, Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz):
Frau Apitzsch
Tel.: 03421-758-3126
⇒E-Mail: simone.apitzsch@lra-nordsachsen.de
Der Antrag ist mindestens 3-fach beim Bauordnungsamt im Landratsamt Nordsachsen einzureichen. Die Mindestanforderungen bezüglich seines Inhaltes sind der Durchführungsverordnung der Sächsischen Bauordnung zu entnehmen.
Informationen zur Antragstellung haben wir Ihnen unter den weiter unten folgenden Verlinkungen zu den einzelnen Antragsarten zusammengestellt.
Bitte beachten Sie zwingend den unter Bauantrag genannten Punkt 6 Erschließungsnachweis Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung inklusive Niederschlagswasser:Durch Nichtbeachtung kann es zu erheblichen Verzögerungen bei Ihrem Bauvorhaben kommen (wenn entsprechende Unterlagen nachgefordert werden müssen)!
Ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei (§61 SächsBO) oder genehmigungspflichtig (§63ff. SächsBO) ist, regelt die Sächsische Bauordnung :
⇒Genehmigungsfreie Bauvorhaben bzw. die Beseitigung von Anlagen
sind nach §61 SächsBO geregelt. Für Verfahrensfreie Vorhaben können dennoch Einschränkungen und Vorgaben durch einen Bebauungsplan zu beachten sein. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Stadt Schkeuditz, ob Ihr Vorhaben in einem Bebauungsplan liegt:
⇒ https://www.schkeuditz.de/stadt-buergerservice/verwaltung/bauleitplanung
Eine Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung sind drei Jahre gültig, eine Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wird.
Werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen ohne Baugenehmigung durchgeführt, so wird diese Ordnungswidrigkeit geahndet.
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
- Bauantrag nach §68 SächsBO
- Bauantrag für Werbeanlagen nach §68 SächsBO
- Antrag auf Vorbescheid nach §75 SächsBO
- Anzeige zur Beseitigung von Anlagen nach §61 Abs 3 SächsBO
- Antrag auf Ausnahme und Befreiung nach §31 Abs. 1 und 2 BauGB
- Antrag auf Abweichung nach §67 SächsBO
weiterführende Informationen s.unten
Gemäß §65 müssen Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Genehmigungsfreigestellte Vorhaben (innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans)
- Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach §62 SächsBO
weiterführende Informationen s.unten
Gemäß §65 müssen Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Sie finden die rechtskräftigen Bebauungspläne sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Schkeuditz unter folgendem Link:
⇒https://www.schkeuditz.de/stadt-buergerservice/verwaltung/bauleitplanung/
Entwicklungskonzepte der Stadt Schkeuditz finden sich unter:
⇒https://www.schkeuditz.de/stadt-buergerservice/verwaltung/entwicklungskonzepte/
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine genaue Auflistung der gesetzlich geforderten Unterlagen finden Sie in der Durchführungsverordnung zur Sächsichen Bauordnung unter §1 DVOSächsBO:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p1
Informationen zur Antragstellung:
Der Antrag inklusive aller Anlagen ist 3-fach an das Landratsamt Nordsachsen zu übersenden. Die nötigen Anlagen sind zudem im Antrag auf Seite 3 benannt:
Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Bauordnungs- und Planungsamt.
Landratsamt Nordsachsen
Bauordnungs- und Planungsamt
04855 Torgau
Ansprechpartner für Bauvorhaben in der Kernstadt Schkeuditz:
Herr Voigt
Tel.: 03421-758-3141
E-Mail: stefan.voigt@lra-nordsachsen.de
Ansprechpartnerin Bauvorhaben in allen Schkeuditzer Ortsteilen (Dölzig, Kleinliebenau, Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz):
Frau Apitzsch
Tel.: 03421-758-3126
E-Mail: simone.apitzsch@lra-nordsachsen.de
Bitte beachten Sie zwingend Punkt 6 nachfolgend unter vorzulegende Bauvorlagen. Durch Nichtbeachtung kann es zu erheblichen Verzögerungen bei Ihrem Bauvorhaben kommen (wenn entsprechende Unterlagen nachgefordert werden müssen)!
Hinweise zu den vorzulegenden Bauvorlagen nach §1 DVOSächsBO
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p1
- Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (§9 DVOSächsBO) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p9
Der Lageplan ist auf Basis des Auszugs aus der Liegenschaftskarte (im Maßstab 1:500 oder größer) zu erstellen. Enthalten sein müssen Bemaßungen, eingezeichnete Zufahrt, vorhandene und geplante Bebauung, Nachbarbebauung und Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücksgrenzen.
Den Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie bei:
Landratsamt Nordsachsen
- Vermessungsamt -
Dr.-Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
Tel: 03423-70973431
Dem Lageplan ist ein schriftlicher Teil beizufügen (siehe Anhang Anlage 8).
Formular Anlage 8 - schriftlicher Teil des Lageplans
- Bauzeichnungen/Schnitte:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p10
3. Baubeschreibung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089- Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p11
Formular Anlage 9 - Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis, der Brandschutznachweis
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p12
5. Erklärung des Tragwerkplaners
Formular Anlage 10 - Erklärung des Tragwerkplaners
- Erschließungsnachweis Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung inklusive Niederschlagswasser:
Wir benötigen eine Stellungnahme des bzw. der zuständigen Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Zuständigkeit variiert je nach dem wo sich das Bauvorhaben befindet (Ortsteil/ Kernstadt). Hinweise hierzu sind nachfolgend zu finden. Die Stellungnahmen sind für uns als Stadt erforderlich, um die gesicherte Erschließung und letztlich das Bauvorhaben befürworten zu können. Eine frühzeitige Beantragung ist empfohlen.
Kernstadt sowie Ortsteile Dölzig und Kleinliebenau (für Trinkwasser und Abwasser/ Niederschlagswasser zuständig):
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig Land (ZV WALL)
Prager Str. 36
04317 Leipzig
Telefon: 0341 2323203
post@zvwall.de
Formular Antrag ZV WALL_Erschließung
Für den Antrag beim ZV WALL beachten Sie bitte die geforderten Unterlagen im Antragsformular (ggf. Hydrogeologisches Gutachten und Stellungnahme Kommunale Wasserwerke Leipzig) und stimmen Sie sich mit dem ZVWALL ab.
Zusätzlich zum Antrag beim ZV WALL ist ein Antrag bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig nötig. Hier erhalten Sie auch einen Leitungsplan der Wasser- und Abwasserleitungen auf Anfrage (vgl. §1 Abs.1 Nr.6 SächsBO):
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL)
Johannisgasse 9, 04103 Leipzig
Tel. (0341) 969-0
Weitere Formulare der KWL unter https://www.l.de/wasserwerke/kundenservice/download-center
Bei Bedarf:
Formular Antrag ZV WALL_Beantragung Entwässerungsanlage
Ortsteile Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf
Trinkwasser:
DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Bitterfelder Straße 80
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 / 34 08 - 0
Fax: 034202 / 34 08 - 11
E-Mail: wasser@zv-derawa.de
Formular Antrag DERAWA_auf_TW-Versorgung
Abwasser/ Niederschlagswasser
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig Land (ZV WALL)
Prager Str. 36
04317 Leipzig
Telefon: 0341 2323203
post@zvwall.de
Formular Antrag ZV WALL_Erschließung
Für den Antrag beim ZV WALL beachten Sie bitte die geforderten Unterlagen im Antragsformular (ggf. Hydrogeologisches Gutachten und Stellungnahme Kommunale Wasserwerke Leipzig) und stimmen Sie sich mit dem ZVWALL ab.
Zusätzlich zum Antrag beim ZV WALL ist ein Antrag bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig nötig. Hier erhalten Sie auch einen Leitungsplan der Wasser- und Abwasserleitungen auf Anfrage (vgl. §1 Abs.1 Nr.6 SächsBO):
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL)
Johannisgasse 9
04103 Leipzig
Tel. (0341) 969-0
Weitere Formulare der KWL unter https://www.l.de/wasserwerke/kundenservice/download-center
Bei Bedarf:
Formular Antrag ZV WALL_Beantragung Entwässerungsanlage
Ortsteil Wolteritz
Trinkwasser:
DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Bitterfelder Straße 80
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 / 34 08 - 0
Fax: 034202 / 34 08 - 11
E-Mail: wasser@zv-derawa.de
Abwasser/ Niederschlagswasser
Abwasserzweckverband Oberer Lober
Delitzscher Straße 28, 04519 Rackwitz
Tel. (034202) 51468
E-Mail: kontakt@azv-oberer-lober.de
- Erschließungsnachweis Energieversorgung:
Beantragung des Nachweises bei den Stadtwerken Schkeuditz
Kontakt:
Stadtwerke Schkeuditz GmbH
Edisonstraße 36
04435 Schkeuditz
Telefon: 034204 735-0
Störungen: 034204 735-45
post@stadtwerke-schkeuditz.de
https://www.stadtwerke-schkeuditz.de/
Liste weiterer Ver- und Entsorgungsträger
- Sofern das Grundstück innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt:
a) Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Grundstücks und b) eine prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundfläche und Grundflächenzahl, Geschossfläche und Geschossflächenzahl und, soweit erforderlich, Baumasse und Baumassenzahl auf dem Baugrundstück
Übersicht B-Pläne Schkeuditz:
https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/
Download der B-Pläne der Stadt Schkeuditz unter: https://www.schkeuditz.de/stadt-buergerservice/verwaltung/bauleitplanung/
Sofern der Bebauungsplan sich noch im Planänderungs- oder -aufstellungsverfahren befindet und noch nicht rechtskräftig ist, können Vorhaben auf Grundlage des §33 BauGB genehmigt werden (sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind):
Formular Erklärung nach §§33 BauGB
- statistischer Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes
Siehe Anlage.
Dieses können Sie gerne online ausfüllen unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
Formular Statistischer Erhebungsbogen
- Erschließungsnachweis verkehrliche Erschließung:
Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz: Sofern das Grundstück auf dem das Vorhaben realisiert werden soll nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegt (z.B. Privatstraße oder Zufahrt über ein weiteres Grundstück), ist ein rechtlicher Nachweis für die gesicherte Überfahrt in Form einer Dienstbarkeit oder Baulast erforderlich (vgl. §4 und 5 SächsBO). [LINK:] https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p4
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p5
Ein entsprechender Nachweis z.B. Auszug aus dem Grundbuch ist dem Bauantrag beizulegen. Ansonsten können durch Nachforderung Verzögerungen auftreten.
Dienstbarkeit: Beantragung bei Grundbuchamt
Baulast: Beantragung bei Landratsamt Nordsachsen Bauordnungs- und Planungsamt
Weitere Formulare und Anträge (z.B. Baumfällung, Beantragung Zufahrt, Stellplatzablöse) unter:
https://www.schkeuditz.de/die-stadt-buergerservice/service/formularservice/
Auskünfte:
Altlasten:
Landratsamt Nordsachsen
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Dr.-Belian-Straße 4
04838 Eilenburg
Tel.: 03421/7584140
Fax: 03421/758 854110
Baulasten:
Landratsamt Nordsachsen
Bauordnungs- und Planungsamt
04855 Torgau
Kernstadt
Ansprechpartner Herr Voigt:
Tel: 03421-7583141
stefan.voigt@lra-nordsachsen.de
Alle Ortsteile:
Frau Apitzsch
Tel.: 03421-758-3126
E-Mail: simone.apitzsch@lra-nordsachsen.de
Denkmalschutz:
Auskünfte erteilt Landratsamt Nordsachsen
SG Denkmalschutz
Dr.-Belian-Straße 4
04838 Eilenburg
Tel.:03421 758-3146
Fax: 03421 75885-3110
Hinweis: Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können jederzeit noch zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden, wenn es für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist.
Sie können sich gerne zusätzlich über die digitale Bauherrenmappe des Landratsamtes Nordsachsen informieren:
⇒http://www.digitale-bauherrenmappe.de/regionales/landkreis-nordsachsen.html?region=510&firstSub=1
Darin finden sich u.a. folgende Themen:
- Bauvorbereitung und Checklisten :
⇒http://www.digitale-bauherrenmappe.de/regionales/landkreis-nordsachsen/bauvorbereitung-und-checklisten.html?region=510 - Ansprechpartner – Behörden:
⇒http://www.digitale-bauherrenmappe.de/regionales/landkreis-nordsachsen/ansprechpartner-behoerden/genehmigungsbehoerden.html?region=510 - Planer und Handwerker:
⇒http://www.digitale-bauherrenmappe.de/regionales/landkreis-nordsachsen/planer-und-handwerker.html?region=510
Formular Bauantrag für Werbeanlagen
Zugehörige Bauvorlagen:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089#p4
Informationen zur Antragstellung:
Der Antrag inklusive aller Anlagen ist 3-fach an das Landratsamt Nordsachsen zu übersenden. Die nötigen Anlagen sind zudem im Antrag auf Seite 3 benannt:
Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Bauordnungs- und Planungsamt.
Landratsamt Nordsachsen
Bauordnungs- und Planungsamt
04855 Torgau
Ansprechpartner für Bauvorhaben in der Kernstadt Schkeuditz:
Herr Voigt
Tel.: 03421-758-3141
E-Mail:stefan.voigt@lra-nordsachsen.de
Ansprechpartnerin Bauvorhaben in allen Schkeuditzer Ortsteilen (Dölzig, Kleinliebenau, Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz):
Frau Apitzsch
Tel.: 03421-758-3126
E-Mail: : simone.apitzsch@lra-nordsachsen.de
Hinweise zu den vorzulegenden Bauvorlagen nach §1 DVOSächsBO
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p1
- Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (§9 DVOSächsBO) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p9
Der Lageplan ist auf Basis des Auszugs aus der Liegenschaftskarte (im Maßstab 1:500 oder größer) zu erstellen.
Den Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie bei:
Landratsamt Nordsachsen
- Vermessungsamt -
Dr.-Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
Tel: 03423-70973431
Dem Lageplan ist ein schriftlicher Teil beizufügen (siehe Anhang Anlage 8).
Formular Anlage 8 - schriftlicher Teil des Lageplans
- Bauzeichnungen/Schnitte:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p10
- Baubeschreibung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p11
Formular Anlage 9 - Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p12
Weitere Formulare und Anträge (z.B. Baumfällung, Beantragung Zufahrt, Stellplatzablöse) unter:
https://www.schkeuditz.de/die-stadt-buergerservice/service/formularservice/
Hinweis: Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können jederzeit noch zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden, wenn es für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist.
Um rechtsverbindlich zu klären, ob Sie ihr Vorhaben auf dem Grundstück errichten dürfen, bitten wir Sie beim zuständigen Bauordnungs- und Planungsamt eine Bauvoranfrage zu stellen.
Formular Antrag auf Vorbescheid
Zugehörige Bauvorlagen:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089#p6
Informationen zur Antragstellung:
Der Antrag inklusive aller Anlagen ist 3-fach an das Landratsamt Nordsachsen zu übersenden. Die nötigen Anlagen sind zudem im Antrag auf Seite 3 benannt:
Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Bauordnungs- und Planungsamt.
Landratsamt Nordsachsen
Bauordnungs- und Planungsamt
04855 Torgau
Ansprechpartner für Bauvorhaben in der Kernstadt Schkeuditz:
Herr Voigt
Tel.: 03421-758-3141
E-Mail: stefan.voigt@lra-nordsachsen.de
Ansprechpartnerin Bauvorhaben in allen Schkeuditzer Ortsteilen (Dölzig, Kleinliebenau, Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz):
Frau Apitzsch
Tel.: 03421-758-3126
E-Mail:simone.apitzsch@lra-nordsachsen.de
Hinweis zum Ausfüllen des Antragsformulars auf Vorbescheid:
Unter Punkt 2.Vorhaben tragen Sie das von Ihnen angestrebte Vorhaben ein.
Bei 5. Fragestellung zum Vorhaben könnten Sie z.B. schreiben: "Kann das Grundstück mit ... bebaut werden? (Ihr Vorhaben eintragen zB Einfamilienhaus, Doppelhaus, o.ä.).
Bitte beachten Sie zwingend Punkt 2 nachfolgend unter vorzulegende Bauvorlagen. Durch Nichtbeachtung kann es zu erheblichen Verzögerungen bei Ihrem Bauvorhaben kommen (wenn entsprechende Unterlagen nachgefordert werden müssen)!
Hinweise zu den vorzulegenden Bauvorlagen nach §6 DVOSächsBO:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089#p6
- Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (§9 DVOSächsBO) [LINK:] https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2089-Durchfuehrungsverordnung-zur-SaechsBO#p9
Der Lageplan ist auf Basis des Auszugs aus der Liegenschaftskarte (im Maßstab 1:500 oder größer) zu erstellen.
Hierfür erstellen Sie eine Kopie des Lageplans und zeichnen dort den genauen Standort Ihres Vorhabens auf dem Grundstück mit Länge und Breite ein. Zudem müssten Sie mit Ihrem Vorhaben die Abstände gemäß §6 SächsBO [LINK:] https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p6
zu den Nachbargrundstücken einhalten (z.B. 3m Abstand) und dies ebenfalls im Plan einzeichnen. Der Lageplan muss mind. im Maßstab 1:500 sein oder größer. Sofern die Liegenschaftskarte Maßstab 1:1000 ist, müssten Sie diese bei der Kopie für den Lageplan vergrößern.
Der Lageplan ist auf der Grundlage der Daten der Liegenschaftskarte zu erstellen.
Den Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie bei:
Landratsamt Nordsachsen
- Vermessungsamt -
Dr.-Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
Tel: 03423-70973431
Bei Bauvoranfragen wird von Seiten des Landratsamtes bzw. der Stadt die gesicherte Erschließung mit abgeprüft. Neben dem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, wird die Klärung der gesicherte Wasserver- und Abwasserentsorgung abgefragt.
Hierfür sind die Stellungnahmen von ein oder zwei Zweckverbänden der Wasserver- und Abwasserentsorgung notwendig, welche vor Einreichen der Bauvoranfrage beantragt werden sollten.
Die Beantragung bei dem oder den Zweckverbänden kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir können Ihnen deshalb zwei Möglichkeiten aufzeigen:
Variante 1 (kürzer): Sie ergänzen in Ihrem Antragsformular unter Punkt 5. (Fragestellung) den Satz: " Die gesicherte Erschließung soll erst mit dem zukünftigen Bauantragsverfahren geprüft werden."
Dann kann in der Bauvoranfrage auf die Klärung und die damit verbundenen Anträge bei den Zweckverbänden in der Bauvoranfrage verzichtet werden.
Variante 2 (länger aber sicherer, weil dann die Trinkwasser- und Abwasseranschlussmöglichkeit gesichert ist):
Sie stellen den Antrag bei den beiden Verbänden:
2. Erschließungsnachweis Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung inklusive Niederschlagswasser:
Wir benötigen eine Stellungnahme des bzw. der zuständigen Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Zuständigkeit variiert je nach dem wo sich das Bauvorhaben befindet (Ortsteil/ Kernstadt). Hinweise hierzu sind nachfolgend zu finden. Die Stellungnahmen sind für uns als Stadt erforderlich, um die gesicherte Erschließung und letztlich das Bauvorhaben befürworten zu können. Eine frühzeitige Beantragung ist empfohlen.
Kernstadt sowie Ortsteile Dölzig und Kleinliebenau (für Trinkwasser und Abwasser/ Niederschlagswasser zuständig):
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig Land (ZV WALL)
Prager Str. 36
04317 Leipzig
Telefon: 0341 2323203
post@zvwall.de
Formular Antrag ZV WALL_Erschließung
Für den Antrag beim ZV WALL beachten Sie bitte die geforderten Unterlagen im Antragsformular (ggf. Hydrogeologisches Gutachten und Stellungnahme Kommunale Wasserwerke Leipzig) und stimmen Sie sich mit dem ZVWALL ab.
Zusätzlich zum Antrag beim ZV WALL ist ein Antrag bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig nötig. Hier erhalten Sie auch einen Leitungsplan der Wasser- und Abwasserleitungen auf Anfrage (vgl. §1 Abs.1 Nr.6 SächsBO):
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL)
Johannisgasse 9, 04103 Leipzig
Tel. (0341) 969-0
Formular Antrag KWL
Weitere Formulare der KWL unter https://www.l.de/wasserwerke/kundenservice/download-center
Bei Bedarf:
Formular Antrag ZV WALL_Beantragung Entwässerungsanlage
Ortsteile Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf:
Trinkwasser:
DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Bitterfelder Straße 80
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 / 34 08 - 0
Fax: 034202 / 34 08 - 11
E-Mail:wasser@zv-derawa.de
Abwasser/ Niederschlagswasser
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig Land (ZV WALL)
Prager Str. 36
04317 Leipzig
Telefon: 0341 2323203
post@zvwall.de
Formular Antrag ZV WALL_Erschließung
Für den Antrag beim ZV WALL beachten Sie bitte die geforderten Unterlagen im Antragsformular (ggf. Hydrogeologisches Gutachten und Stellungnahme Kommunale Wasserwerke Leipzig) und stimmen Sie sich mit dem ZVWALL ab.
Zusätzlich zum Antrag beim ZV WALL ist ein Antrag bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig nötig. Hier erhalten Sie auch einen Leitungsplan der Wasser- und Abwasserleitungen auf Anfrage (vgl. §1 Abs.1 Nr.6 SächsBO):
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL)
Johannisgasse 9, 04103 Leipzig
Tel. (0341) 969-0
Weitere Formulare der KWL unter https://www.l.de/wasserwerke/kundenservice/download-center
Bei Bedarf:
Formular Antrag ZV WALL_Beantragung Entwässerungsanlage
Ortsteil Wolteritz
Trinkwasser:
DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Bitterfelder Straße 80
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 / 34 08 - 0
Fax: 034202 / 34 08 - 11
E-Mail: wasser@zv-derawa.de
Abwasser/ Niederschlagswasser
Abwasserzweckverband Oberer Lober
Delitzscher Straße 28, 04519 Rackwitz
Tel. (034202) 51468
E-Mail: kontakt@azv-oberer-lober.de
Auskünfte:
Altlasten:
Landratsamt Nordsachsen
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Dr.-Belian-Straße 4
04838 Eilenburg
Tel.: 03421/7584140
Fax: 03421/758 854110
Baulasten:
Landratsamt Nordsachsen
Bauordnungs- und Planungsamt
04855 Torgau
Kernstadt
Ansprechpartner Herr Voigt: 03421-7583141
stefan.voigt@lra-nordsachsen.de
Alle Ortsteile:
Frau Apitzsch
Tel.: 03421-758-3126
E-Mail:simone.apitzsch@lra-nordsachsen.de
Denkmalschutz:
Auskünfte erteilt Landratsamt Nordsachsen
SG Denkmalschutz
Dr.-Belian-Straße 4
04838 Eilenburg
Tel.:03421 758-3146
Fax: 03421 75885-3110
Hinweis: Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können jederzeit noch zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden, wenn es für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist.
Was ist zu beachten?
- Zu Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten kann die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Nordsachsen) Abweichungen von Anforderungen auf Grund von erlassenen Vorschriften zulassen. Diese Befreiungsanträge sind 3fach mit Begründung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Nordsachsen) einzureichen.
- Über Befreiungen und Ausnahmen von örtlichen Bauvorschriften bei verfahrensfreien Bauvorhaben (z.B. Zaunhöhe, Zufahrt, Garage(nstandort) innerhalb von rechtskräftigen Bebauungsplänen entscheidet die Stadt Schkeuditz. Der Antrag dazu ist 1fach mit Begründung, Lageplan und Fotos bei der Gemeinde einzureichen.
Bei nicht verfahrensfreien Vorhaben ist die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Nordsachsen) zuständig:
Formular für Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen – Adresse Landratsamt
Bei verfahrensfreien Vorhaben (z.B. Zaunhöhe, Zufahrt, Garage(nstandort) ist die Stadt Schkeuditz zuständig:
Formular für Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen – Adresse Stadt
Formular Genehmigungsfreistellung
Wann ist ein Vorhaben genehmigungsfrei gestellt:
- 62 Abs.2 SächsBO: Nach Absatz 1 ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn:
- es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne von § 30 Absatz 1 oder §§ 12, 30 Absatz 2 des Baugesetzbuches liegt;
- es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht;
- die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
- die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 3 Satz 3 erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches beantragt.
Informationen zur Antragstellung:
- Anträge sind entsprechend § 2 der Durchführungsverordnung zur sächsischen Bauordnung zusammenzustellen.
- Vor Abgabe im Landratsamt Nordsachsen, Bauordnungs- und Planungsamt ist die Bestätigung der Gemeinde über die gesicherte Erschließung auf Grundlage des Bestätigungsschreibens des oder der zuständigen Zweckverbands bzw. -verbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einzuholen. Dazu ist die Abgabe einer einfachen Ausfertigung der Unterlagen bei der Stadt erforderlich.
- Mit Erschließungsbestätigung durch die Stadt Schkeuditz kann dann der Antrag in einfacher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Nordsachsen eingereicht werden. Es kann auch parallel mindestens ein Exemplar der Vorlage in der Genehmigungsfreistellung beim Landratsamt Nordsachsen eingereicht werden. Jedoch kann es dann zu einer gebührenpflichtigen Nachforderung durch das Landratsamt N. kommen, da die Unterlagen mit fehlender Bestätigung der Gemeinde, dann noch nicht vollzählig sind.
- Die Bestätigung der beantragten Genehmigungsfreistellung erfolgt über das Landratsamt.
Neben den in § 2 DVOSächsBO genannten Unterlagen, entsprechen die übrigen Unterlagen den unter Bauantrag
genannten Bauvorlagen.
Bitte beachten Sie zwingend Punkt 6 (Seite Bauantrag) unter vorzulegende Bauvorlagen. Durch Nichtbeachtung kann es zu erheblichen Verzögerungen bei Ihrem Bauvorhaben kommen (wenn entsprechende Unterlagen nachgefordert werden müssen)!
Ansprechpartner:
Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Lärm- und Umweltschutz beim Flughafen Leipzig Halle:
Herr Apitzsch
Tel: 0341 - 224 - 2314
E-Mail:rene.apitzsch@leipzig-halle-airport.de
Allgemeiner Kontakt:
Abteilung Lärm- und Umweltschutz
0341 - 224 -1724
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
⇒https://www.mdf-ag.com/umwelt/flughafen-leipzig-halle-gmbh/laermschutz/
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Verzeichnis zuständiger Versorgungsträger
Schkeuditz Kernstadt und Ortsteile
Stadtwerke Schkeuditz GmbH
Edisonstraße 36
04435 Schkeuditz
Störungsnummer: Tel.: 034204/73 54 5
Tel.: 034204/73 50
Fax: 034204/73 57 7
Betreiber Trinkwasser
Schkeuditz, OT Kursdorf, Dölzig, Kleinliebenau
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
Johannisgasse 9
04103 Leipzig
Tel.: 0341/96 90
Störungsstelle
während der Arbeitzeit:
Tel.: 0341/969-12 78
Tel.: 0341/969-12 79
außerhalb der Arbeitszeit:
Tel.: 0341/969-58 02
OT Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz
DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung
Bitterfelder Straße 80
04509 Delitzsch
Tel.: 034202/34 08-0
Fax: 034202/34 08-11
E-Mail:wasser@zv-derawa.de
Betreiber Abwasser
Schkeuditz und Ortsteile außer OT Wolteritz
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
Johannisgasse 7/9
04103 Leipzig
Tel.: 0341/96 90
Abwasserwarte (Schafendmeldug)
Tel. 0341/9695802
Email:warte.wasserwerke@L.de
Störungsstelle während der Arbeitszeit:
Tel.: 0341/969-12 78
Tel.: 0341/969-12 79
außerhalb der Arbeitszeit:
Tel.: 0341/969-58 02
OT Wolteritz
Abwasserzweckverband "Oberer Lober"
Delitzscher Straße 28
04509 Zschortau
Tel.: 034202/51 46 8
Fax: 034202/51 46 9
E-Mail: azv-oberer_lober@t-online.de
Störungsnummer:
Tel. 034202/51457
Schkeuditz und Ortsteile
Stadtwerke Schkeuditz GmbH
Edisonstr. 36
04435 Schkeuditz
Tel.: 034204/73 50
Fax: 034204/73 57 7
Störungsnummer:
Tel: 034204/ 73 54 5
Schkeuditz, OT Kursdorf,Dölzig, Kleinliebenau
Stadtwerke Schkeuditz GmbH
Edisonstr. 36
04435 Schkeuditz
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 034204 – 735 50
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-schkeuditz.de
PYUR Leipzig GmbH
Messe-Alle 2
04356 Leipzig
Tel.: 030/25777777
Tel.0341/8697113
E-Mail:uk@pyur.com
E-Mail:netzauskunft@primacom.de
E-Mail:Ralph.Rudolph@pyur.com
Glesien, Radefeld, Freiroda, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz
Telekom
Team PPB2 Nord
Kärrnerstraße 66
04288 Leipzig/Holzhausen
Tel.: 0341/122-61 67
Fax.: 0341/122-61 59
Schützenplatz
04509 Delitzsch
Tel.: 034202/38 51 31
Fax: 034202/38 51 30
bei Neuverlegung:
Rosenowstraße 26
04357 Leipzig
Tel.: 0341/6025-867
Schkeuditz und Ortsteile
Stadt Schkeuditz
SG Tiefbau
Rathausplatz 3
04435 Schkeuditz
Tel.: 034204/88 150
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Maximilianallee 3
04129 Leipzig
Tel.: 0341/24 22 0
Fax: 0341/91 24 37 9
E-Mail: poststelle.NL-Leipzig@lasuv.sachsen.de
Straßenmeisterei
Carl-Friedrich-Benz-Straße 20
04509 Delitzsch
Tel.: 034202/61114
Mobil: 0160/7142697
Fax: 034202/51 32 1
Schkeuditz Kernstadt
Altscherbitz
Wehlitz
Lutz Ohme
Am Spießberg 3
04435 Schkeuditz
Tel.: 034204/62 000
Tel.: 0173/38 49 03 7
Fax: 034204/36 23 3
E-Mail: lutz.ohme@schornsteinfeger-leipzig.org
Papitz
Modelwitz
OT Glesien
OT Hayna
OT Gerbisdorf
OT Freiroda
OT Kursdorf
OT Radefeld
Uwe Felgner
Dorfstraße 26
04435 Schkeuditz/ OT Wolteritz
Tel.: 034207/42 74 9
Tel.: 0177/26 85 50 9
Fax: 034207/42 75 0
E-Mail: Uwe.Felgner@t-online.de
OT Kleinliebenau
OT Dölzig
Dieter Schärschmidt
Rudolf-Breitscheid-Straße 38
04420 Markranstädt/ OT Großlehna
Tel.: 034205/88 17 7
Tel.: 0177/88 17 70 0
Fax: 034205/88 17 7
E-Mail: bsmschaerschmidt@gmx.de
Fernwasserversorgung
Fernrohrleitungen und Signalleitungen
FWV-Elbaue-Ostharz GmbH
Naunhofer Straße 46
04860 Torgau
Tel.: 03421/75 70
Fax: 03421/75 72 35
E-Mail: Leitungsauskunft@fwv-torgau.de
Elektroenergie
Stromleitungen überörtlich auf Konzessionsbasis
110 Kw Kabel B 186
envia Mitteldeutsche Energie AG
Friedrich-Ebert-Straße 26
04416 Markkleeberg
Tel.: 0341/120-50
E-Mail: info@envieam.de
Störungsmeldungen:
0180/11 15 50 09 99
Linde AG (sor. Produktenrohrleitung Leuna-Bitterfeld) Schkeuditz
Linde AG Werksgruppe Technische Gase
Abt. Rohrleitungsgruppe
PF 38
06233 Leuna
Tel.: 03461/853-220
Ferngasleitung Schkeuditz
Verbundnetz AG
Braunstraße 7
04347 Leipzig
(PSF 241263, 04332 Leipzig)
Tel.: 0341/443-01
Fax: 0341/443-15 00
Städtische Entwässerungsleitungen
(Straßenentwässerung)
Stadt Schkeuditz
SG Tiefbau
Rathausplatz 3
04435 Schkeuditz
Tel.: 034204/88 150
Stadtverwaltung Schkeuditz
Stadt Schkeuditz
SG Tiefbau
Rathausplatz 3
04435 Schkeuditz
Tel.: 034204/88 150