








Die Durchführung einer Versteigerung ist bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Versteigerungsanzeige wird von einem Gewerbetreibenden mit Versteigerererlaubnis nach § 34b I oder einem öffentlich bestellten Versteigerer nach § 34b V GewO vorgenommen.
Fristen:
3 Monate
Kosten:
erforderliche Dokumente:
Versteigerungsanzeige
Erlaubnis nach § 34b GewO
Anmeldebescheinigung nach § 14 GewO
Versteigerungsauftrag