








Ein Reisegewerbe betreibt, wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche zu haben, ohne vorhergehende Bestellung Waren ankauft, Waren oder gewerbliche Leistungen anbietet oder Bestellungen darauf aufsucht oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Nach § 55 Abs. 2 GewO bedarf der Reisegewerbetreibende hierzu in der Regel einer Erlaubnis (Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt), die in der Form einer Reisegewerbekarte erteilt wird.
Fristen
3 Monat(e)
Kosten
maximal: 300,00 EUR
typisch: 25,00 EUR
minimal: 25,00 EUR
Kostenbeschreibung:
Die Staffelung erfolgt nach Zeitaufwand, Befristung und Anzahl
Anmerkung:
Wird eine Reisegewerbekarte für eine kürzere Dauer oder für bestimmte Tage erteilt, kann die Gebühr bis auf 5,00 EUR ermäßigt werden. Die Staffelung erfolgt nach Zeitaufwand, Befristung und Anzahl der Tätigkeiten.
Erforderliche Dokumente
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Polizeiliches Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug