








Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerben. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.
Fristen
1 Woche(n)
Kosten:
maximal: 10,00 EUR
minimal: 5,00 EUR
Kostenbeschreibung:
einfache Auskunft: 5,00 EUR erweiterte Auskunft: 10,00 EUR
Erforderliche Dokumente
Nachweis des berechtigten Interesses (Privatperson)
Antrag auf Erteilung einer Gewerberegisterauskunft