








Gem. § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 GewO muss wer den Sitz seines Unternehmens verlegt oder einen
Wechsel oder Ausdehnung des Gegenstandes des Gewerbes vornimmt das Gewerbe ummelden.
Neben diesen anzeigepflichtigen Änderungen gibt es nichtanzeigepflichtige Änderungstatbestände.
Dazu gehören z. B. die Änderung von Haupt- in Nebenerwerb, Verlegung der Hauptniederlassung, Namensänderungen, Verlegung der Betriebsstätte oder auch Geschäftsführerwechsel. Die Ummeldung hat formularbasiert nach dem Muster der Anlage 2 GewO (Gewerbeummeldung - GewA 2) zu erfolgen.
Fristen:
3 Monat(e) nach § 15 Abs. 1 GewO
Kosten:
maximal: 50,00 EUR
typisch: 20,00 EUR
minimal: 10,00 EUR
Erforderliche Dokumente:
Antrag auf Gewerbeummeldung nach § 14 GewO
Ausweisdokument
Handelsregisterauszug
Gewerberegisterauszug
Handwerkskarte
Polizeiliches Führungszeugnis
Arbeitserlaubnis
Aufenthaltstitel
Übersetzung des Handelsregisterauszug