








Gem. §14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO muss wer den Betrieb eines Gewerbes aufgibt, das Gewerbe abmelden. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb des Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegt wird. Das Gewerbe muss dann in der früheren Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
Fristen:
3 Tag(e) nach § 15 Abs. 1 GewO
Kosten:
maximal: 50,00 EUR
typisch: 20,00 EUR
minimal: 10,00 EUR
erforderliche Dokumente:
Handelsregisterauszug
Antrag auf Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Ausweisdokument
Zahlungsnachweis