










Fluglärmkommission
Für Verkehrsflughäfen wird nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine Kommission gebildet, welche die Genehmigungsbehörde des Flughafens sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die zuständige Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät.
Die Fluglärmkommission am Flughafen Leipzig/Halle ist ein Gremium, dem zurzeit 21 Mitglieder angehören. Die Mitglieder der Kommission werden von der Genehmigungsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, berufen.
Die Kommission trifft sich regelmäßig im März und November jeden Jahres, bei Bedarf auch öfter.
Die Kommission ist über alle anstehenden Maßnahmen zum Lärmschutz zu unterrichten.Sie kann selbst Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm vorschlagen. Diese Vorschläge besitzen keinen
verpflichtenden, sondern empfehlenden Charakter. Halten die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung oder die Flugsicherungsorganisation die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so müssen sie dies der Kommission unter Angabe der Gründen mitteilen.