









Wie viele anderen Gemeinden hat auch die Stadt Schkeuditz eine Schiedsstelle, in der ein Friedensrichter ehrenamtlich tätig ist. Was ist aber nun die Aufgabe einer Schiedsstelle?
Aufgabe der Schiedsstelle:
Die Schiedsstelle hat das Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.
Vorrangig beschäftigt sich die Schiedsstelle mit:
Die Aufgabe einer Schiedsstelle ist, dass eine Einigung durch Schlichtung der streitenden Parteien ohne das Einschalten eines Gerichts erzielt werden soll. So kann die Schiedsstelle zur Beilegung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche gerufen werden. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt bei:
Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden von ehrenamtlich tätigen Friedensrichtern übernommen.
Das Schlichtungsverfahren:
Folgende Hinweise sind unter anderem zu beachten, bevor die Schiedsstelle aufgesucht wird:
Gebühren:
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden §§ 46 bis 54 erheben die Schiedsstellen für ihre Tätigkeit eine Gebühr.
Ansprechpartner:
Schiedsstelle: Herr Dr. Wolfgang Händler
Sprechzeit:
jeden 3. Donnerstag im Monat
17.00 Uhr - 18.00 Uhr
Beratungsraum 2.06 im Bürgeramt
Rathausplatz 7